
SUNAVI Systems
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
SUNAVI SYSTEMS GmbH
- § I Geltungsbereich
- Allen Verträgen und Vertragsanbahnungen, die zwischen SUNAVI Systems GmbH („Verkäufer“) und einem Kunden („Kunde“ oder „Käufer“) zustande kommen, liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer sie kennt und in solcher Kenntnis leistet und/ oder nicht jeweils ausdrücklich widerspricht. Im Zuge bestehender Geschäftsverbindungen gelten ebenfalls ausschließlich diese AGB des Verkäufers, auch wenn dieser nicht jeweils erneut auf diese hinweist.
- Der jeweilige konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den konkreten ereinbarungen, die zwischen dem Kundenund dem Verkäufer in Textform getroffen werden.
- Diese AGB gelten nur nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
- § 2 Vertragsschluss und -gegenstand
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung ausdrücklich bestätigt oder die vereinbarte Leistung erbringt. Mündliche, nicht in Textform bestätigte Nebenabreden sind nicht wirksam. - § 3 Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes ergibt, gelten alle Preise ,,ab Werk“ zuzüglich Verpackung (EXW Korb, Im Riebeisen 5 (INCOTERMS 2010)).
- Wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Preisänderungen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kunden weiterzugeben.
- Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto o.ä. bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
- Der Kunde darf nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- § 4 Lieferbedingungen
- Liefertermine oder –fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Schriftform als verbindlich vereinbart wurden.
- Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere den Eingang vereinbarter Anzahlungen oder Vorauszahlungen, (Kredit-) Sicherheiten sowie von eventuell angeforderten Daten zur Überprüfung der Dimensionierung der Kaufsache.
- Die Liefer- und Leistungsverpflichtung des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über eine Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informiert. Erhaltene Zahlungen erstattet der Verkäufer zurück, wenn die Leistung auf absehbare Zeit nicht erbracht werden kann.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ihn, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden objektiv und erklärtermaßen nicht von Interesse.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz jedes ihm entstehenden Schadens zu verlangen.
- § 5 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, insbesondere der Bezahlung, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
- Der Käufer verarbeitet das gelieferte Material für den Verkäufer. Bis zur Verarbeitung oder Einbau hat er das gelieferte Material deutlich als Vorbehaltseigentum des Verkäufers zu kennzeichnen, ordnungsgemäß und geschützt zu lagern und auf seine Kosten gegen zufälligen Untergang, Verschlechterung oder Diebstahl zu versichern.
- Bis zum Eigentumsübergang hält der Kunde die Kaufsache als Treuhänder für den Verkäufer.
- Erfolgt ein Einbau oder eine Verarbeitung mit Material, an dem der Käufer kein Eigentum hat oder der Verkäuferkein Eigentum erlangt, so wird der Verkäufer pro rata des Wertes Miteigentümer an der entstehenden Sache bzw. dem Bauwerk.
- § 6 Gefahrübergang
- Die Gefahr geht, sofern keine ausdrücklichen anderen Vereinbarungen eingreifen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder dessen beauftragter Stelle verlassen hat.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, solange er nicht mit seiner Leistung dem Verkäufer gegenüber im Rückstand ist. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden zusammen mit allen Sicherheiten, die der Kunde für diese Forderung erwirbt, bereits jetzt in Höhe seiner Forderung an den Verkäufer abgetreten, der diese Abtretung hiermit annimmt.
- Der Käufer wird die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
- § 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Ausdrücklich nicht von der Gewährleistung umfasst ist eine eventuelle statische Vorplanung, sofern diese dem Kunden nicht explizit in Rechnung gestellt wird. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die Kaufsache für den vom Kunden angestrebten Zweck geeignet ist; die zutreffende Auswahl und Dimensionierung liegt in der ausschließlichen Verantwortung des planenden und/oder ausführenden Kunden. Diesgilt auch dann, wenn der Verkäufer Projektierungshilfen oder ähnliches zur Verfügung stellt. Die Gewährleistung setzt voraus, dass die Kaufsache fachgerecht, bestimmungsgemäß und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik weiterverwendet wird.
BITTE BEACHTEN SIE: Abhängig von örtlichen Gegebenheiten, die Sunavi Systems nicht beeinflussen kann, kann es in ungünstigen Fällen zu Verschiebungen der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach kommen, wenn verschiedene Faktoren zusammentreffen, wie beispielsweise starke und unterschiedliche, sich periodisch wiederholende thermische Ausdehnungen aufgrund unterschiedlicher Temperaturkoeffizienten von Dach und Unterkonstruktion oder von Anlagenteilen, große Schienenlänge über unterschiedliche Materialien, ungünstige Dachhaut (etwa Foliendach) und/oder ungünstige Dachneigung. Diese Möglichkeit muss vom Errichter der Photovoltaik-Anlage im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt und durch entsprechende Maßnahmen, wie etwa geeignete Befestigung an Attika oder Dachelementen oder durch ausreichenden Mehrballast, ausgeschlossen werden. Sunavi Systems haftet nicht für solche Verschiebungen oder sich hieraus ergebende Schäden und Folgeschäden.
- § 8 Rücktrittsrecht; Kündigungsrecht
- Der Verkäufer hat das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, ein solches mangels Masse abgelehnt oder es dem Verkäufer bekannt wird, dass der Kunde bei Vertragsabschluss als kreditunwürdig eingestuft war, oder wenn der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt.
- Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
- § 9 Konstruktionsänderungen etc.
Der Verkäufer darf Änderungen an Konstruktion oder Beschaffenheit seiner Produkte entsprechend dem technischen Fortschritt jederzeit vornehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, bereits ausgelieferte oder in Auslieferung befindliche Produkte zu ändern oder anzupassen.
- § 10 Haftungsausschluss
- Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie auf Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
- Für derartige Schäden, die nicht von (1) erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen und gleichzeitig für ihn vorherseh baren Schäden.
- Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von (1) noch (2) erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet der Verkäufer nur gegenüber Verbrauchern – dies jedoch begrenzt auf die vertragstypischen und für ihn vorhersehbaren Schäden.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Anwendungs- oder Aufbaufehler sowie für Folgeschäden, insbesondere für Schäden, die aus solchen Anwendungs- oder Aufbaufehlern entstehen.
- § 11 Vertraulichkeit
Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen und im Geschäftsverkehr mit dem Kunden bekannt werdenden Informationen nicht als vertraulich.
- § 12 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
- Es gilt, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, sowie für öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird als Gerichtsstand das Landgericht Stuttgart vereinbart.
- § 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser oder der weiteren Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Sunavi Systems AGB v20170809, S. 3/3 Diese AGB sind jederzeit unter unserer Internet-Adresse http://www.sunavi-systems.de/download abrufbar.
Auf Wunsch übersenden wir gerne ein gedrucktes Exemplar.